Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen gem. BaustellV
Laut Baustellenverordnung ist der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens für die Planung der
Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen geeigneten Koordinatoren zu bestellen.
Bauherren können die Wahrnehmung der Verpflichtungen, die sich aus der Baustellenverordnung ergeben, auf einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Koordinator, SiGeKo) übertragen.
Quelle: www.aknw.de/aktuell/sonderthemen/sigeko/
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